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Widerrufsrecht bei Darlehen

Ein bereits vor längerer Zeit abgeschlossenes Darlehen kann häufig durch ein günstigeren Kredit ersetzt werden. Nicht immer müssen dafür Vorfälligkeitsgebühren gezahlt werden. Vor allem bei älteren Krediten ist die Widerrufsbelehrung so formuliert, dass ein Widerruf Erfolg haben kann. Das Widerrufsrecht für private Kredite gilt allerdings erst seit November 2002. Besonders alte Darlehen sind also nicht betroffen. Bei neueren Verträgen kann sich eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung jedoch lohnen. Dies gilt sogar für bereits abbezahlte Darlehen, wie das OLG Hamm entschied.

Alle Kreditverträge nach 2002 müssen eine Widerrufsbelehrung enthalten, die sich an einem Mustertext orientieren müssen. Viele Banken haben diesen Mustertext jedoch nicht wörtlich, sondern angepasst übernommen. Häufig sind diese Anpassungen nicht eindeutig formuliert und deswegen für den Kreditnehmer schwer zu verstehen. Als Folge kann er sein Widerrufsrecht nicht nutzen. Gerichtsurteile ziehen daraus in der Regel die Konsequenz, dass die Widerrufsfrist auf diese Weise nicht beginnt. Statt dessen kann der Kreditnehmer den Kredit auch noch Jahre später widerrufen und so ein kostengünstigeres Angebot in Anspruch nehmen. Da sich die Kreditkonditionen und die Vergleichsmöglichkeiten für die Verbraucher in den letzten Jahren erheblich verbessert haben, haben viele Kreditnehmer diese Option.

Das Widerrufsrecht gilt anscheinend selbst dann, wenn das Darlehen bereits vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst wurde und eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 25. März entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger sein Darlehen vorzeitig abgelöst und es später wirksam widerrufen. Die Bank ging davon aus, dass das Widerrufsrecht durch die Vertragsaufhebung gegenstandslos sei. Das OLG Hamm ging hingegen davon aus, dass der Widerruf durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung unbefristet möglich sei. Die Bank musste dem Kläger die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. Zwar ist derzeit noch nicht eindeutig, ob der Bundesgerichtshof dies genauso sieht, dennoch haben bereits mehrere Oberlandesgerichte ähnlich entscheiden. Banken argumentieren in der Regel mit dem Vertrauensschutz gemäß §§ 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV, sind damit jedoch bereits mehrfach vor deutschen Gerichten gescheitert.

Erfolgsfaktoren für den Widerruf

Ein Widerruf des Kredites hat dann gute Erfolgschancen, wenn die Widerrufsbelehrung stark oder in entscheidenden Punkten vom Mustertext abweicht. Entscheidend ist dabei der Mustertext, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. Ist sie unvollständig formuliert oder bietet dem Kreditnehmer weniger Rechte, kann ein Widerruf vor Gericht erfolgreich sein. Die Erfolgschancen steigen vor allem dann, wenn es bereits Gerichtsurteile gab, die ähnliche Formulierungen als ungültig bewertet haben. Zudem muss sie deutlich hervorgehoben werden und eindeutig genug ausgearbeitet sein.

Natürlich ist es ebenfalls hilfreich, wenn sich die Gegenseite kompromissbereit zeigt. In der Regel wird bereits im Vorfeld deutlich, wie serviceorientiert und kulant ein Unternehmen ist. Wer nicht einschätzen kann, ob sein Widerruf Erfolg haben wird, kann zudem im Internet über Google entsprechende Informationen finden. Häufig finden sich hier sogar Informationen dazu, wie die einzelnen Kreditinstitute auf die Kritik einzelner Passagen reagieren. Ein Großteil der Banken macht den Kunden ein verbessertes Angebot und lässt den alten Kredit für bessere Konditionen weiter laufen. Der Kunde muss dieses Angebot zwar nicht annehmen, häufig sind die Verbesserungen seitens der Bank jedoch so umfangreich, dass es sich für den Kreditnehmer lohnt.

Nimmt der Kunde das Angebot der Bank nicht an, oder hat diese den Ruf, Widerrufe zu ignorieren oder zu widersprechen, bleibt nur der Gang vor Gericht und damit das Risiko, bei einem abschlägigen Urteil auch die Gerichtskosten tragen zu müssen, die immerhin im fünfstelligen Bereich liegen können. Zudem beträgt auch die Verfahrensdauer einige Monate bis Jahre und kann so eine dauerhafte Belastung des Kreditnehmers darstellen. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen einzuschätzen, wie gut die Chancen sind. Zudem übernimmt die Rechtsschutzversicherung unter Umständen die Kosten. Dies ist bei Immobilienkrediten beispielsweise dann der Fall, wenn es sich nicht um einen Neubau oder um eine vermietete Immobilie handelt.

Regional bestehen teilweise deutliche Unterschiede bei der Rechtsprechung bei Widerrufen von Krediten. Wer Klage gegen seinen Kreditgeber einreichen möchte, sollte sich deswegen im Vorfeld darüber informieren, an welchen Gerichten er dies tun kann und wo die Aussichten am Besten stehen.
Über weitere rechtliche Grundlagen bei der Beantragung klärt www.kredite.org auf.